Datenschutz – positive Positionierung Ihres Unternehmens statt nur lästiger Pflicht
Als Pflege-Profis arbeiten Sie mit Gesundheitsdaten und Daten schutzbedürftiger Personen. Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz sind Pflegeunternehmen daher unabhängig von der Mitarbeiterzahl verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Gegen Unternehmen, die zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen verpflichtet sind und diesen nicht bestellt haben, können gem. Art. 83 DSGVO Geldbußen von bis zu 10 Mio. €, bzw. 2% des Jahresumsatzes verhängt werden.
Doch Datenschutz ist viel mehr als das: Unternehmen, die die sensiblen Daten Ihrer Kunden ausschließlich gesetzeskonform verarbeiten genießen einen ausgezeichneten Ruf. Denn seien wir ehrlich: würden wir selbst uns oder unsere Angehörigen nicht auch lieber einem Pflegedienstleister anvertrauen, bei dem wir unsere privatesten Dinge in guten Händen wissen?
Unter der Marke dsXprt haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Mandanten nicht nur bei der Umsetzung von Datenschutzgesetzen zu unterstützen, sondern ihnen vielmehr den Rücken freizuhalten für ihre wichtigsten Aufgaben – die Pflege hilfsbedürftiger Menschen.
Ihr dsXprt Datenschutz-Experte ist ausschließlich Ihnen verpflichtet und vertritt konsequent Ihre Interessen gegenüber Betroffenen, Behörden und auch Dritten (IT-Dienstleister usw.). Unsere Kunden schätzen vor allem unseren gesunden Pragmatismus – denn schließlich muss die gesetzliche Vorgabe so umgesetzt werden, dass sie betriebswirtschaftlich sinnvoll darstellbar ist. Sie erhalten von uns daher eine Vielzahl von Unterstützungen. Beispielsweise sind alle relevanten Dokumentationen bereits vorbelegt mit pflege-relevanten Daten, so dass Sie den geringstmöglichen Arbeitsaufwand für den Datenschutz haben.
Und durch unsere umfangeiche Erfahrung in der Datenschutzberatung für Pflegeunternehmen in Kooperation mit Fachanwälten, IT-Spezialisten und Kommunikationsprofis können wir Ihnen diese Leistung zu unschlagbar günstigen Sonderkonditionen für VDAB-Mitglieder anbieten. Diese sind für Sie von Anfang an transparent –unliebsame Überraschungen aus dem „Kleingedruckten“ gibt es hierbei garantiert nicht. Denn ein Datenschutz-Beauftragter ist immer auch eine Vertrauensperson für die Unternehmensführung.
Testen Sie uns:
Auf https://dsxprt.de/vdab, per E-Mail unter vdab-vorteil @ dsXprt.de oder telefonisch unter 06043/57590-50 sind unsere Berater vom VDAB-Partnerteam gerne für Sie da.
Auszug aus unserem Leistungsportfolio:
· Benennung des Datenschutzbeauftragten gem. DSGVO/BDSG
· Initialer Audit des Unternehmens/des Verantwortlichen
· Jährliche Re-Zertifizierung
· Alle relevanten Dokumentationen
· Mitarbeiterschulungen (verschiedene Modelle, nach individuellem Bedarf)
· Anwaltliche Prüfung von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und anderen Verträgen zu dsXprt
Rahmenvertragskonditionen
· Professionelle Prüfung Ihrer Website (technisch und juristisch) und Erstellung der Datenschutzerklärung
durch einen Fachanwalt
· Soforthilfe bei Datenschutzvorfällen – auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten
· Absolute Unabhängigkeit Ihres Beraters von Dritten