Unsere Compliance-Experten sind auf Datenschutz und Hinweisgeberschutz in sensiblen Bereichen (Gesundheit, Pflege, soziale Einrichtungen, usw.) spezialisiert und unterstützen ihre Mandanten nicht nur bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Vielmehr halten wir Ihnen als externe Datenschutzbeauftragte oder durch den hocheffizienten Betrieb Ihrer Hinweisgeber-Meldestelle den Rücken frei für ihre wichtigsten Aufgaben – die Interessen Ihrer Kunden.
Unser Expertenteam ist dabei ausschließlich Ihnen verpflichtet und vertritt konsequent Ihre Interessen gegenüber Betroffenen, Behörden und auch Dritten (Dienstleister usw.). Unsere Kunden schätzen vor allem unseren gesunden Pragmatismus – denn schließlich muss die gesetzliche Vorgabe so umgesetzt werden, dass sie betriebswirtschaftlich sinnvoll darstellbar ist. Sie erhalten von uns daher eine Vielzahl von Unterstützungen. Beispielsweise minimieren wir Ihren Arbeitsaufwand, indem alle relevanten Dokumentationen bereits mit pflege-relevanten Daten vorbelegt sind.
Und durch unsere umfangeiche Erfahrung in der Beratung von Pflegeunternehmen und durch unser Netzwerk von mit Fachanwälten, IT-Spezialisten und Kommunikationsprofis können wir Ihnen diese Leistung zu unschlagbar günstigen Sonderkonditionen für VDAB-Mitglieder anbieten. Uns ist höchstmögliche Transparenz sehr wichtig – unliebsame Überraschungen aus dem „Kleingedruckten“ gibt es bei uns nicht. Denn Ihr Compliance-Experte ist immer auch eine Vertrauensperson für die Unternehmensführung.
Testen Sie uns! Unsere Berater vom VDAB-Partnerteam sind telefonisch unter 06043/57590-50 oder per E-Mail unter vdab-vorteil @falkschmidt.com gerne für Sie da.
Auszug aus unserem Leistungsportfolio:
- Benennung des Datenschutzbeauftragten gem. DSGVO/BDSG
- Datenschutz-Audits und jährliche Re-Zertifizierung
- Alle relevanten Dokumentationen
- Mitarbeiterschulungen (verschiedene Modelle, nach individuellem Bedarf)
- Prüfung von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen und anderen Verträgen
- Prüfung Ihrer Website (technisch und juristisch) und Erstellung der Datenschutzerklärung
- Soforthilfe bei Datenpannen
- Einrichtung und Betrieb einer internen Hinweisgeber-Meldestelle inkl. Bereitstellung des elektronischen Meldeportals und der Telefon-Hotline
- Entgegennahme von Hinweisen, Prüfung auf Relevanz und Plausibilität sowie Sammlung und Prüfung von Beweismitteln
- Vertrauliche Kommunikation mit den Hinweisgebern
- Unabhängige Beratung der Organisation zu notwendigen Maßnahmen